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My Art of Vision Newsletter (29.09.2023) – Update 25.08.2026
1 Wie DER SPIEGEL (vor drei Jahren) sein Flüchtlings-Cover bastelte
Verlinkte Quelle:
Quellbild: Migrants transferred from the island of Lampedusa to mainland Italy
LAMPEDUSA ISLAND, ITALY – SEPTEMBER 17: Migrants are seen before embarking the Lampedusa Ferry as the massive transfer of migrants is taking place from the Sicilian island of Lampedusa to the Italian mainland to alleviate the emergency created by the mass arrival of nearly 7000 migrants to the island of Lampedusa last week in Lampedusa Island, Italy on September 17, 2023. (Photo by Valeria Ferraro/Anadolu Agency via Getty Images)
Über Adobe Firefly in der anfänglichen Beta-Version habe ich vor längerer Zeit berichtet und eine Demo gezeigt, indem ich auf einem Originalbild von Schloss Neuschwanstein per Mausklick alternative Schlösser habe bauen lassen. Einige davon hätten dem “Kini” sicherlich gefallen. Ich werde unten noch einmal darauf eingehen.
Seitdem Firefly in das offizielle PS-Abo übernommen wurde und immer tollere Ergebnisse liefert, hat sich eine öffentliche Diskussion entwickelt, deren Ausmaß und deren Weiterungen noch gar nicht absehbar sind. Dabei ist Bildmanipulation in Digitalien nix Neues; das hat es schon immer gegeben. Es stellt sich dabei die Frage, wie wir “Manipulation” definieren, wo sie spätestens anfängt, ob und ggf. wie wir sie als solche deklarieren und wie wir letztlich damit umgehen.
Sprechen wir zunächst über das SPIEGEL-Cover und die Originaldatei, deren Lizenz man bei gettyimages für einen mittleren dreistelligen Betrag kaufen kann (Link auf Bild):
1) Was ist da passiert? 2) Ist das urheberrechtlich “in Ordnung”? 3) Was ist der Zweck der Aktion? 4) Welche Botschaft wird damit vermittelt? 5) Inwieweit ist das presserechtlich/journalistisch zulässig, sachgerecht und im Ergebnis angemessen?
1) bis 4) kann ich beantworten; über 5) wird heftig gestritten.
Zu 1): Aus der Bilddatei wurde eine monochrome Grafikdatei generiert, die auf die Menschenschlange fokussiert und auf das Schiff im Hintergrund. Einige Elemente wurden entfernt. Die sonstige Zeichnung wurde ebenfalls herausgenommen. Zu 2): Davon gehe ich aus; die Lizenzbedingungen sollten diese Verarbeitung im Sinne eines neuen “Fotokunstwerks” prinzipiell erlauben, auch ohne Quellenangabe. Zu 3) Naja, das ist offensichtlich und bedarf keiner Erklärung. Zu 4): Das hat DER SPIEGEL auf seinem Cover in großen Buchstaben adressiert. Bei 5) habe ich selber noch keine abschließende Meinung. Wenn ich mir die Bundestagsdebatten der letzten Zeit in Erinnerung rufe, in der mal wieder just for show Fensterreden gehalten wurden, ist mir ein Bild in der Tat aussagekräftiger.
Aber warum bitte nicht das Original von gettyimages?? Die auszugsweise Kommentierung der selbst ernannten “Medienrichter” im Internet ist folgende:

Fazit:
Medien sind unstreitig nicht nur Berichterstatter, sondern immer auch Meinungsmacher. Ich wurde 1959 geboren, die SPIEGEL-Affäre 1962 kenne ich nur aus Dokus. Aber spätestens seitdem wissen wir, dass die Presse und auch die elektronischen Medien ganz bewusst und hartnäckig politische Ziele verfolgen können und dieses auch tun. Die politische Zielscheibe des SPIEGEL war damals der Bundesverteidigungsminister Franz-Josef Strauß, den man öffentlich “abschießen” wollte.

2 Update zu ADOBE Firefly & Co
– Was die Programme Stand heute (25.08.2026) leisten können –
Dazu folgende Geschichte:
Das Bild unten zeigt einen Mercedes 300 SLR Uhlenhaut (1955). Davon gibt es nur zwei Originale, eines steht im Mercedes-Museum in Stuttgart, das andere hat ein Liebhaber ersteigert, für angeblich 135 Mio Euro. Ich habe eigene Fotos im Archiv, so wie man das Auto halt im Museum sehen kann. Nicht gerade umwerfend.
Mercedes zeigt von diesem Auto im Rahmen seines Internet-Auftritts mehrere, meist historische Fotos, u.a. die folgende Studioaufnahme in einer besonderen Weitwinkelperspektive mit neutralem Hintergrund. Man kann sie sich per rechtem Mausklick herunterladen und damit herumspielen. Das habe ich spaßeshalber ausprobiert.

Soweit so gut. Was aber danach kommt, generiert auf der ADOBE Webseite mit meinem eigenen Account, das sprengt jede Phantasie:

Das obige Studiofoto wurde zum Vergleich als Referenzbild hochgeladen verbunden mit einem Prompt: “Mercedes mit Berglandschaft als Hintergrund, Passstraße, Gegenlicht.” Und dann brauchte die Maschine nur 30 Sekunden, um nachzudenken und zu rechnen. Das Ergebnis wurde in zwei Varianten ausgeworfen, die weitere Variante, etwas nachbearbeitet, ist diese:

Anmerkungen dazu:
Wie oben ausgeführt, es gibt nur zwei Original-Autos (Prototypen). Denn 300er SLR wurden für den Straßenverkehr nicht in Serie gebaut, weil sich Mercedes seinerzeit (1955) nach der Katastrophe in Le Mans aus dem Rennsport zurückzog. Ergo kann es eigentlich kaum authentische Fotos eines 300 SLR (außerhalb des Mercedes-Museums) und dann auch noch zu 100% passend in den Bergen bei Gegenlicht geben, die eine KI ohne Weiteres ruckzuck im Archiv findet. Somit bleibt nur – der Denklogik folgend – die Schlussfolgerung, dass das KI-Foto von der ADOBE KI ad hoc komplett neugerechnet sein muss, aufgrund 1) des Referenzbildes und 2) meiner Vorgaben. Okay, für den Hintergrund mag es passende Referenzen geben. Vorliegend vielleicht die Großglockner Hochalpenstraße bzw. das Stilfer Joch. Denn einen anderen Alpenpass mit vergleichbar extremen Kehren kenne ich nicht.
Der absolute Knüller ist die authentische Simulation des abendlichen Gegenlichts auf die Karosserie. Das macht mich sprachlos. 😮😮😮
*schweig*
Und nu?
Das Bild gehört jetzt mir, es ist als eigenes Kunstwerk zu meinen Gunsten urheberrechtlich geschützt, obwohl ich nicht der Fotograf bin. Denn den gibt es gar nicht. Hintergrund: Eine Maschine (ein Rechner) ist in keiner Jurisdiktion rechtsfähig, kann also de jure nicht Urheber sein. Ersatzweise könnte man erwägen, dass der Erfinder (Programmierer) der Urheber sein könnte. Das ist aber absurd und führt erst recht ins juristische Chaos.
Wenn ich jetzt wirklich weiß, dass quasi der Phantasie keine Grenzen mehr gesetzt sind und es keine augenscheinlichen Ansatzpunkte mehr gibt, echt von Fake zu unterscheiden, wie soll ich künftig mit digitalen Bildern umgehen, mit fremden und auch mit meinen eigenen??
Ich weiß es nicht. Und viele andere wissen es ebenfalls nicht. Das Problem ist aber erkannt, und es gibt bereits technische Lösungen, die ein KI-Bild eindeutig als solches bei der Entstehung kennzeichnen und auch später identifizieren sollen. Darüber berichte ich bei nächster Gelegenheit.
Ich habe zudem das Mercedes Konzern-Archiv in Stuttgart angeschrieben und um dessen grundsätzliche Einschätzung zu der ganzen Problematik, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der neuen KI-Verordnung der EU, gebeten. Auf die Antwort bin ich gespannt.
3 KI in der digitalen Bildbearbeitung – Versuch einer fairen Auseinandersetzung
Mit Adobe Firefly (es gibt auch andere Tools) könne man – so war die anfängliche Bewerbung im Netz – mit “eigenen Worten” (in über 100 Sprachen) z.B. … einen authentischen Jaguar anstelle der Hauskatze in der eigenen Wohnung erscheinen lassen. Stand heute geht sehr viel mehr; es gibt anscheinend kein Limit mehr. Man kann sogar andere KI-Modelle kombinieren und kommt aus dem Staunen gar nicht mehr heraus.

Ob das wirklich für alle Fotoaffinen nicht zuletzt in Ansehung der berechtigten Interessen der Eigentümer und sonstigen Berechtigten bezüglich urheberrechtlich geschützter Kunstwerke das lang erwünschte Ultimo Ratio-Tool sein kann, ist jedoch zweifelhaft.
Anscheinend ist man sich bei Adobe & Co. über die Problematik im Klaren und dessen bewusst, dass solche KI sowohl Segen als auch Fluch bringen können. Daher soll zum einen die Effektivität von KI zumindest dahin eingeschränkt werden, dass nicht jeder Unfug und namentlich keine rechtlich unerwünschten Handlungen unterstützt werden (z.B. Banknotenfälschungen). Im Übrigen soll es einen technischen Standard geben, den Einsatz von KI in den Metadaten einer Bilddatei manipulationsfrei zu dokumentieren, sodass zumindest für den Experten erkennbar ist, ob und inwieweit die Authentizität eines Bildes kritisch zu hinterfragen ist. Für alle, die mit Medien und Berichterstattung zu tun haben, wäre das ein unverzichtbares Instrument, um Glaubwürdigkeit sicherzustellen. Inschallah!
Ein Beispiel für mögliche faire “Spielregeln” für fototechnisch “legitime” Anwendungen unter Beachtung des Transparenzgebots
ROT–GRÜN versus SCHWARZ-ROT

Was ist der Punkt?
Als neudeutsch COMPOSING versteht man die Überlagerung verschiedener Bilder übereinander/nebeneinander nebst digitaler Verrechnung, was selbstredend nur per EBV erfolgen kann. Das Thema als solches ist uralt. Denn die Panoramafotografie war und ist nix Anderes. Und auch ein HDR-Bild mit einer Belichtungsreihe, dessen Zweck es u.a. ist, die Dynamik einer Digitalaufnahme an die unserer Augen anzupassen, um möglichst viel Zeichnung sichtbar zu machen, beruht auf demselben Prinzip.
Wir haben schon vor 15 Jahren darüber gestritten, ob eine solche Vorgehensweise noch das Attribut „authentisch“ verdient oder nicht, kamen jedoch zu keinem Ergebnis. Was auch der Denklogik entspricht; denn einen absoluten Maßstab für Authentizität im Sinne von „Wahrheit“ gibt es bekanntlich nicht. Eine Kamera sieht letztlich immer das, was wir ihr gestatten bzw. vorgeben. Die Brennweite des Objektivs, der Fokus und die Belichtung beeinflussen maßgeblich das Ergebnis. Wenn man so will, fängt schon hier die „Bildmanipulation“ an. Oder auch nicht. Eben weil uns dogmatische Diskussionen über das „richtige Sehen“ nicht weiterhelfen.
Wettbewerbe in der Naturfotografie unterliegen klaren Regeln, was fototechnisch akzeptiert werden kann. Im Übrigen ist es ein Gebot der Fairness, den fototechnischen Hintergrund eines Bildes (the making of) zumindest anzudeuten und ggf. auf weitere Nachfragen zu erläutern.
Fotografie ist jedoch unstreitig auch Fotokunst. Namentlich die Überlagerung/Kombination von Fotos, die inhaltlich zusammenpassen, zumal wenn sie in einer Sequenz oder Serie entstanden sind, ist eine künstlerische Ausdrucksweise, die ihre eigene Berechtigung hat. Das gab’s schon immer und sollte deshalb nicht kritisiert werden.
Mein obiges Beispiel ist quasi ein Anschauungsbild für ein Schul-Lehrbuch. Besser kann man Biologie kaum illustrieren, wenn es genau darum geht.
Ja, natürlich: Dasselbe Bild als authentische Doku eines Grünspechtes in Kombi mit einem Mittelspecht wäre wahrscheinlich derart sensationell, dass man damit ohne weiteres bei National Geografic antreten könnte. Genau das möchte ich aber nicht, sondern den fleißigen und beharrlichen Naturfotografen überlassen, die dafür ein halbes Leben im Tarnzelt sitzen, bis der goldene Schuss im Kasten ist.
Ergänzende Linkis zur Info:
https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/portraets/gruenspecht/
https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/portraets/mittelspecht/




