– Zivile Nutzung versus militärische Verwendung –
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My Art of Vision Newsletter (13.02.2025)
Zu einem Thema, dem wir jeden Tag – bewusst oder unbewusst – neu begegnen!

1 Grundsätzliches
Drohnen sind unbemannte Flugobjekte (englisch: UAV = unmanned arial vehicle) – nicht zu verwechseln mit den gefürchteten UFOs (unbekannte Flugobjekte).
Drohnen können sowohl von Menschenhand gesteuerte Flugzeuge als auch autonom/automatisiert fliegende Flugobjekte sein. Ausschlaggebend für die Definition und die Antwort auf die Frage: „Was sind Drohnen?“ ist der Faktor “unbemannt”. Im Umgangssprachlichen wird die Definition jedoch oft missbräuchlich nur für die automatisiert fliegenden Himmelsschwärmer verwendet.
Die Einsatzgebiete sind vielfältig. Entweder als Hobby-Objekt zum reinen Fliegen nebst Filmen/Fotografieren oder für professionelle Zwecke.
Der professionelle Bereich unterteilt sich primär in:
die zivile Nutzung mit den Anwendungsbereichen
Luftaufnahmen (Fotografie / Videos)
technische Kontrolle (z.B. Hochspannungsmasten / Gebäude)
Vermessungstechnik
Forstwirtschaft / Landwirtschaft
Jagd / Jäger
Gutachter (z.B. Schätzung von Wildschäden)
Erkundung / Forschung
Tierschutz / Naturschutz
Polizei / Feuerwehr
die militärische Nutzung mit den Anwendungsbereichen
Aufklärung / Erkundung / Spionage (Spionagedrohne / Aufklärungsdrohne)
Bekämpfung / Tötung / Zerstörung (Kampfdrohne)
Rettung / Hilfsaktionen
Die Abmessungen reichen zumeist von wenigen Zentimetern (Mikrodrohne) bis zur Größe eines Verkehrsflugzeuges mit ca. 60 m Spannweite (Boeing Condor).
Bei den Hobby-Drohnen oder RC-Drohnen (Radio Controlled = funk-ferngesteuert) gibt es hauptsächlich die Bauformen: Quadrocopter, Hexacopter und Octocopter – alle zusammengefasst unter dem Begriff Multicopter. Sind diese mit einer Videokamera oder Fotokamera ausgestattet, fällt oft der Begriff “Foto-Drohne” oder “Video-Drohne”.
Auch rechtliche Aspekte sind nicht außer Acht zu lassen. So ist für zivile Drohnen eine Haftpflichtversicherung und ein Drohnenkennzeichen gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig davon, ob man einen Multicopter lediglich privat nutzt oder die Drohne gewerblich einsetzt. Ebenso schreibt die EU-Drohnenverordnung u.U. einen Drohnenführerschein vor.
Im militärischen Bereich sind Drohnen wie Predator, GlobalHawk oder EuroHawk sicherlich die bisher bekanntesten Flugdrohnen-Modelle. GlobalHawk und EuroHawk sind dabei reine Spionage- und Aufklärungsdrohnen, die Predator kann zusätzlich aber auch als Kampfdrohne eingesetzt werden.
2 Die fliegende Super-Kamera für Fotografen
DJI ist der absolut unbestrittene Marktführer im “zivilen” Drohnen-Geschäft. Es gibt mittlerweile alles, was das Herz begehrt. Von ganz klein ab 100 Euronen bis zum multiplen HiTec-Gerät, quasi eine professionelle Systemkamera mit allen modernen Features an 4 bis 8 dreh- und schwenkbaren Propellern. Das ist ein in in alle Richtungen manövrierfähiges Flugkunstwerk, vergleichbar mit den tierischen Fertigkeiten einer Großlibelle.
Siehe pars pro toto nachfolgend abgebildet die DJI Mavic 3 Pro, 963g schwer (erfordert den großen EU-Drohnenführerschein), 75 km/h schnell, Reichweite bis zu 15 km, bis zu 43 Minuten Flugzeit, ausgestattet mit verschiedenen Kameras unterschiedlicher Brennweiten mit bis zu 20 MP Auflösung. Es sind sogar 4K-Videos mit 120 fps (Zeitlupe) technisch möglich – das kann meine Canon EOS R6 II NICHT. 🙁 – Was kostet der Spaß? Weniger als man glauben möchte. Mit etwas über 2.000 Euronen ist man dabei – in etwa die Preisklasse der R6 II (Vollformat, 24 MP).
Und wo darf man dieses Ding innerhalb der EU legal fliegen?
Überall, wo es durch die EU-DrohnenVO + nationales Recht nicht explizit verboten bzw. eingeschränkt ist.
Die Restriktionen sind im Vergleich zur früheren Rechtslage (vor 2024), als national noch wenig reguliert war, durchaus beachtlich. Für Naturfotografen besteht beispielsweise die Beschränkung, dass ein Drohneneinsatz in Natur- und Landschaftsschutzgebieten grundsätzlich nicht gestattet ist. Generell verboten sind zudem alle Flugaktionen, die einen Eingriff in die Natur bedeuten würden, namentlich bei denen die Lebensweise von Wildtieren unbotmäßig gestört würde. Spektakuläre formatfüllende Nah-Aufnahmen eines Seeadlerhorsts in Meck-Pomm oder Nahaufnahmen des Kranichzugs im Frühjahr und im Herbst per Foto-Drohne sind mithin prinzipiell tabu, es sei denn, man beschafft sich im Einzelfall eine Ausnahmeerlaubnis der zuständigen Naturschutzbehörde, was idR nicht ohne weiteres erfolgreich sein dürfte.
Kameradrohne mit hoher Bildqualität für Fortgeschrittene und Profis
4/3-CMOS-Kamera mit 20 Megapixel Bildauflösung
Dreifach-Kamera mit zwei zusätzliches Tele-Kameras und Zoom-Funktion
max. 5,1k-Video mit 50 fps oder 4K-Video mit 120 fps
Gewicht: ca. 958 Gramm (DJI Mavic 3 Pro Cine: 963 Gramm)
Abmessungen: 231.1 x 98 x 95.4 Millimeter (eingefaltet)
Flugzeit: bis zu 43 Minuten
max. Fluggeschwindigkeit: 21 m/s bzw. 75,6 km/h (im S-Modus)
Reichweite: bis zu 15 Kilometer (FCC) bzw. 8 Kilometer (CE)
mit GPS und omnidirektionaler Hinderniserkennung
Flugmodi mit Flughilfen und Flugassistenten
MasterShots, ActiveTrack 5.0 und QuickTransfer
App-Steuerung mit DJI Fly-App
Unbedenkliche Einsatz-Möglichkeiten für Foto-Drohnen gibt es trotzdem hinreichend.
Zur Anschauung:
Die grandiosen Landschaftsaufnahmen aus der Luft des Schweizers Stefan Forster habe ich schon öfters sehr gelobt. Dieses und nächstes Jahr will er vorrangig auf Foto-Exkursionen sein. Aber für 2027 plant Forster eine neue Vortragstournee “Im Reich der Lichter 2” in der Schweiz und in Deutschland. “Im Reich der Lichter 1” konnte ich auf der Großleinwand im Rahmen der Darmstädter WEITSICHT 2023 bewundern, ein Fotoerlebnis der besonderen Art. Wer also die Chance hat, vor Ort eine Eintrittskarte für die 2027er Show zu ergattern, sollte nicht lange überlegen, sondern “blind” zugreifen.
3 Die traurige andere Seite der Medaille – Drohnen im militärischen Kampfeinsatz

Der Krieg der Zukunft findet mit unbenannten, per KI gesteuerten autonomen Flugobjekten (mit der Lizenz zum Töten) statt.
Ob das völkerrechtlich zulässig ist oder nicht, wird seit Jahren auf UN-Ebene diskutiert, spielt aber letztlich keine Rolle. Namentlich die US und die Israelis haben ihre Systeme bereits heute so konfiguriert, dass sie problemlos autonom, ohne menschliche Kontrolle, geflogen werden können.
Die deutsche Regierung hat viele Jahre mit immer neuen Vorgaben an einer eigenen Aufklärungs-Drohne für die Bundeswehr entwickeln lassen. Ursula von der Leyen hat hierfür jedoch irgendwann die Haushaltsmittel entzogen, mithin die bis dahin bereits investierten Gelder (500 Mio. €?) ergebnislos “in den Sand gesetzt”. Eine Kampf-Drohne kam damals für die Bundeswehr aus politischen Gründen per se nicht in Betracht. Mittlerweile besitzen jedoch wahrscheinlich 30 Staaten diese Waffen; der Iran entwickelt sie ebenfalls und verkauft sie massenweise als Kamikaze-Drohnen an die Russen zwecks Einsatz in der Ukraine.
Damit ist bereits alles gesagt. Wer es noch genauer wissen möchte, der schaue die PHOENIX-Doku in der Mediathek:
https://www.ardmediathek.de/video/dokumentationen/krieg-der-zukunft/phoenix/Y3JpZDovL3Bob2VuaXguZGUvNDUzODM3Nw
Vorsicht – nur schwer verdaulich!
Schlussgedanke: Kann man das irgendwie stoppen? – Nein!
Begründung:
Der Unterschied zwischen Mensch und Tier sei nur graduell, nicht grundsätzlich, schrieb Charles Darwin. Dennoch verliere der Mensch dadurch nicht die Sonderstellung in der Natur: Für Darwin war der Mensch “das dominanteste Tier, das je auf der Erde erschienen ist”. Und so verhält er sich dann auch, weil es ihm quasi angeboren ist, im Zweifel jenseits aller Moral. Fressen und/oder gefressen werden – das gilt dann auch im zwischenmenschlichen Bereich. Im Dritten Reich hatten die Nazis den fabrikmäßig organisierten Völkermord perfektioniert.
Ja, man kann fast alles als Waffe einsetzen. Das war schon immer so:
Küchenmesser haben bekanntlich per definitionem für den Menschen einen ausschließlich friedlichen Zweck sowie einen ganz bestimmten Nutzen. Gleichwohl sind damit zuletzt in Aschaffenburg Menschen ermordet worden, und es geschieht immer wieder auf’s Neue. Verboten werden sie deshalb nicht.
Als Carl Benz und Gottlieb Daimler im vorletzten Jahrhundert das Automobil erfanden, hatten sie noch keine Vorstellung, dass ein Verbrennermotor auch einen Panzer im Ersten Weltkrieg antreiben würde oder dass man mit einem LKW oder einem SUV auf einem friedlichen Weihnachtsmarkt/Jahrmarkt dutzende unschuldige Menschen würde überfahren können. Das Auto ist gewiss nicht als Waffe konzipiert worden; doch Impuls = Masse x Geschwindigkeit kann von jedem Autofahrer als Waffe missbraucht werden. Gerade eben sehe ich die Meldung, dass dies heute morgen in München schon wieder passiert ist. Der Täter sei ein abgelehnter afghanischer Asylbewerber.
Last but not least: Der erste Motorflug der Welt (37 Meter) durch die Gebrüder Wright fand am 17. Dezember 1903 statt. Nur 15 Jahre später zählte die deutsche Fokker D VII aufgrund ihrer guten Steigleistung und ihrer Flugeigenschaften, wie Trudelsicherheit und Wendigkeit, zu den besten Jagdflugzeugen des Ersten Weltkriegs. Bis zum Waffenstillstand am 11. November 1918 wurden mehr als 760 Flugzeuge mit Hochleistungs-MG gebaut, eingesetzt bei 48 deutschen Jagdstaffeln.
*schweig*
Bildanhang
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